In Bezug auf Auflagen und Bedingungen gelten die Regeln des Schenkungsrechts:
Oft werden Schenkungen unter Auflagen oder Bedingungen versprochen. Die Leistung des Beschenkten darf nach Meinung der Parteien, damit immer noch eine Schenkung vorliegt, nicht als Aequivalent für den Schenkungsgegenstand verstanden werden und auch nicht einen Geldwert ausmachen, der die grundsätzliche Unentgeltlichkeit in der Hintergrund drängt.
» Schenkungen mit Auflagen / Bedingungen