LAWINFO

Testament / Letztwillige Verfügung

QR Code

Checkliste

Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Stichworte:
Letztwillige Verfügung, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Testament / Letztwillige Verfügung

Testamentgültigkeit  – Form

  1. Eigenhändiges Testament
  2. Öffentliches Testament
  3. Nottestament

Testamentgültigkeit  – Inhalt

  1. Widerrechtlichkeit
  2. Sittenwidrigkeit
  3. Willensmangel (Irrtum, Täuschung)
  4. Unmöglichkeit

Testamentinhalt

  1. Testator
    • Vorname / Name
    • Geburtsdatum
    • Bürgerort(e)
    • Strasse / Nr.
    • PLZ / Ort
  2. Einleitung
    • «Auf mein Ableben hin verfüge ich als meinen letzten Willen was folgt: …»
    • «Als Nachtrag zu meinem Testament vom xx.xx.20xx verfüge ich folgendes: …»
  3. Feststellungen
    • Güterstand / Ehevertrag (unter Angabe Güterstand, Notariat, Beurkundungsdatum)
    • Feststellung der güterrechtlichen Ansprüche des Ehegatten
    • Bestätigung der dem anderen Ehegatten gehörenden Eigenguts-Gegenstände
    • Darlehen an die Kinder oder Erbvorbezüge der Kinder
    • Anwendung der gesetzlichen Erbfolge
    • Teilung nach Gesetz
    • Aufhebung allfälliger früherer Testamente
    • Anwendbares Recht (professio iuris) / Rechtswahl bei Doppelbürgerschaft
    • Adressen von entfernten Erben oder Erben im Ausland zuhanden der Testamentseröffnungs-Behörden
  4. Ausschluss der gesetzlichen Erben von der Erbfolge (nicht bei Pflichtteilserben)
    • Beschränkung der gesetzlichen Erben auf den Pflichtteil und Erbeinsetzung des Ehegatten oder eines Dritten über die verfügungsfreie Quote
    • Enterbung (Achtung auf Voraussetzungen und Begründung)
    • Strafverfügung (Erbenausschluss oder «Auf-Pflichtteilsetzung», wenn Erbe Testament bzw. zB Bewertung anficht)
  5. Erbeinsetzung
    • Zuwendung der verfügungsfreien Quote an Dritte (zB bei Vorhandensein von Pflichtteilserben)
    • Einsetzung der Verwandten des Ehegatten als Erben (bei Pflichtteilserben über die verfügungsfreie Quote oder bei gesetzlichen Erben ohne Pflichtteil ist Ausschluss vom Erbrecht möglich; Anwendungsfall für kinderlose Ehegatten)
    • Vor- und Nacherbschaft (ev. auf den Überrest)
    • Ersatzerben
  6. Vermächtnisse
    • Barvermächtnis
    • Sachvermächtnis
    • Nutzniessungsvermächtnis
    • Verschaffungsvermächtnis
    • Vorausvermächtnis
    • Vor- und Nachvermächtnisse (ev. auf den Überrest)
  7. Ersatzvermächtnisnehmer
  8. Teilungsvorschriften
    • Teilungsvorrecht
    • Teilungsbestimmung
    • Anrechnungswerte (Pflichtteilsansprüche anderer Erben beachten)
      • Festlegung Bewertungsmodus
      • Anordnung verbindliche Bewertung durch zwei Schätzungsexperten [Anwendung des Mittelwertes]
    • Ausgleichungsdispens (Pflichtteilsansprüche anderer Erben beachten)
    • Teilungsaufschub (befristete Anordnung nur bei verfügungsfreier Quote)
  9. Bedingungen
  10. Auflagen
  11. Wünsche
  12. Willensvollstrecker (auch Testamentsvollstrecker genannt)
    • eventuell Berufung von 2 Willensvollstreckern (Erbrechtsanwalt + Vermögensverwalter)
    • Ersatz-Willensvollstrecker
    • sep. Willensvollstrecker für ausländische Immobilie
    • ev. Themen-Willensvollstrecker
  13. Ort und Datum
  14. Unterschrift

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.