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Testament / Letztwillige Verfügung

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Eigenhändiges Testament

Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Stichworte:
Letztwillige Verfügung, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

Formerfordernisse des eigenhändigen Testaments

  • Eigenhändige handschriftliche Niederschrift des Testaments
  • Datum
  • Unterschrift

» Anleitung für das Abfassen eines Testamentes (PDF, 53 KB)

» Muster: Eigenhändige letztwillige Verfügung

Achtung

  • Fehlende Unterschrift = absolute Gültigkeitsvoraussetzung (jederzeitige Feststellungsklage)
  • Fehlende eigenhändige handschriftliche Niederschrift = Gültigkeitsvoraussetzung, wenn rechtzeitig Ungültigkeitsklage erhoben wird (ansonsten Testament verbindlich)
  • Fehlendes Datum= Gültigkeitsvoraussetzung, wenn
    • rechtzeitig Ungültigkeitsklage erhoben worden ist und
    • Datum relevant ist und sich nicht anders feststellen lässt (vgl. ZGB 520a)

vgl. im Übrigen: Erbrechtliche Ungültigkeitsklage

Aufbewahrung des eigenhändigen Testaments

Die Aufbewahrung des eigenhändigen Testaments kann erfolgen durch

  • Testator 1)
  • Dritten
  • kantonale Amtsstelle (ZGB 505 II)

1)  Unter der Verdunkelungsgefahr, wenn ein zurückgesetzter Erbe das Testament als erster findet.

Achtung

Das Original-Testament auf keinen Fall im Banksafe deponieren. I.d.R. lassen Banken die Erben nur gegen Vorlage eines Erbscheins Einsicht ins Banksafe nehmen. Dies hat das formal- und kostenmässige Risiko zur Folge, dass zuerst ein Erbschein auf Basis des gesetzlichen Erbrechtes erhältlich gemacht wird und erst anschliessend festgestellt wird, dass im Safe-Testament eine andere Vermögensnachfolge angeordnet ist. Folge ist ein kostspieliges Revisionsverfahren beim Erbschaftsgericht.

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