Definition
Plan, der je Gläubiger die angemeldeten Forderungen nach Bestand, Höhe und Rang wiedergibt und die Grundlage für die nach der Verwertung stattfindende Verteilung bildet.
Gesetzliche Grundlage
SchKG 250
4. Kollokationsklage
1 Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim Richter am Konkursort gegen die Masse klagen.
2 Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Heisst der Richter die Klage gut, so dient der Betrag, um den der Anteil des Beklagten an der Konkursmasse herabgesetzt wird, zur Befriedigung des Klägers bis zur vollen Deckung seiner Forderung einschliesslich der Prozesskosten. Ein Überschuss wird nach dem berichtigten Kollokationsplan verteilt.
Ziele
Eigen-Kollokationsklage (positive Kollokationsklage)
Zulassung als Gläubiger, bei Teilabweisung auch mit dem herabgesetzten Betrag bzw. mit einem besseren zugelassenen Rang
Dritt-Kollokationsklage (Wegweisungskollokationsklage / Querkollokationsklage)
Wegweisung eines Mitgläubigers
Anfechtung
Eigen-Kollokationsklage
Abgewiesener Gläubiger will
- Zulassung der voll abgewiesenen Forderung
- Zulassung des abgewiesenen Teilbetrag
- Zulassung im beantragten besseren Rang
Dritt-Kollokationsklage
Zugelassener Drittgläubiger will
- Wegweisung der ganzen Forderung de Mitgläubigers
- Wegweisung eines Teilbetrags der Forderung des Mitgläubigers
Versetzung der Mitgläubiger-Forderung in einen schlechteren Rang
Rügegegenstand
Materiell-rechtliche Fehler der Kollokationsverfügung
- Kollokationsklage
Formell-rechtliche Fehler der Kollokationsverfügung
- Beschwerde
Klage-Kriterien
Gegenstand | Eigen-Kollokationsklage | Dritt-Kollokationsklage |
---|---|---|
Kläger | (abgewiesener) Gläubiger | Drittgläubiger |
Beklagter | Masse | Mitgläubiger |
Rechtsbegehren | Zulassung | Wegweisung |
Gerichtsstand | Konkursort | Konkursort |
Frist | 20 Tage | 20 Tage |
Verfahren | Ordentliches Verfahren | Ordentliches Verfahren |
Widerklage | denkbar | nein |
Rechtskraft | beschränkt auf das konkrete Zwangsvollstreckungsverfahren | beschränkt auf das konkrete Zwangsvollstreckungsverfahren |
Detailinformationen
Kollokationsklage allgemein
Kollokationsklage gegen die Masse
Kollokationsklage gegen Mitgläubiger
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