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Testament / Letztwillige Verfügung

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Ersatzerben-Einsetzung

Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Stichworte:
Letztwillige Verfügung, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Mit der Ersatzerben-Einsetzung weist der Erblasser seinen Nachlass oder einen Teil davon zwei Personen alternativ als Erbschaft zu, wobei der Zweitberufene das Erbe erhält, für den Fall, dass der Erstberufene als Erbe ausfällt. Im Gegensatz zum (Haupt-)Vermächtnisnehmer, bzw. Ersatzvermächtnisnehmer, die  bloss einen obligatorischen Herausgabeanspruch gegenüber dem Vermächtnisbelasteten haben, ist der (Haupt-)Erbe bzw. Ersatzerbe am Nachlass-Gegenstand dinglich berechtigt.

Ersatzverfügungs-Gründe sind insbesondere:

  • Vorversterben (ZGB 487)
  • Ausschlagung (ZGB 487)
  • Ungültigkeit der Einsetzung des Erstberufenen (Lehre/Rechtsprechung)
  • Widerruf der Einsetzung des Erstberufenen (Lehre/Rechtsprechung)
  • Erbverzicht (Lehre/Rechtsprechung)
  • Erbunwürdigkeit (Lehre/Rechtsprechung)

Weiterführende Informationen

» Spezialfall: Ersatzerben-Einsetzung

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